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Unter bestimmten Vorraussetzungen werden Yogakurse von Krankenkassen bezuschusst. Hierfür muss jedoch der Kursleiter Arzt, Psycho,- Physio oder Ergotherapeut sein. Auch andere artverwandte Berufe begünstigen eine Kostenübernahme.
Die Yoga-Suite führt keinen solchen Titel. Unter Umständen unterstützen trotzdem manche Kassen unsere Gesundheits-Präventionen.

Änderung: Mitte 2015 haben die Krankenkassen einheitlich entschieden, dass Yogalehrer mit einer umfassenden Ausbildung über mindestens 2 Jahre bzw. 500 Std. Unterrichtseinheiten und anschließender, einschlägiger Berufserfahrung, die Grundqualifikation für eine Kostenübernahme erfüllen. Die Kurse der Yoga-Suite sind somit für eine Bezuschussung der Kassen zugelassen!
In der Regel wird dann bis zu 80% der Gebühren übernommen, wenn eine Teilnahmebestätigung NACH einem Kurs bestätigen kann, dass der Teilnehmer mindestens 80% der Veranstaltungen wahrgenommen hat.

Ob und wieviel nun Ihre Versicherung solche Aufwendungen übernimmt, er- fragen Sie bei Interesse einfach persönlich bei Ihrer jeweiligen Kasse.
 
 
 
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